AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

§ 1 Allgemeines, Vertragspartner und Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) der Quintus Real Estate & Capital GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Konstantin E. Quintus, Regensburger Str. 336, 90480 Nürnberg, Deutschland, Telefon: +49 (0) 911 – 88197218, E-Mail: info@quintus-realestate.com, Internet: https://www.quintus-realestate.com (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt), gelten für alle Verträge über Maklerleistungen, die ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB oder ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (im Folgenden geschlechtsneutral „Auftraggeber“, gemeinschaftlich auch „die Parteien“ genannt) mit dem Auftragnehmer abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Auftraggebers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil oder für Dritte entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Der Provisionsanspruch des Maklers gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.

§ 2 Angebot, Weitergabeverbot, Vertragsschluss

Die Angebote und Informationen (z.B. Exposés, Objektnachweise und objektbezogenen Informationen, im Folgenden „Angebote“) des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer behält sich die Eigentums- und Urheberrechte an seinen Angeboten vor. Vor der Weitergabe der Angebote und/oder sonstiger Unterlagen an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Kommt aufgrund der unzulässigen Weitergabe eines Angebots ein Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer Schadensersatz in Höhe der vereinbarten (entgangenen) Provision. Dies gilt auch und insbesondere, wenn durch unzulässige Weitergabe eines Angebots durch einen sonstigen schuldhaften Verstoß des Auftraggebers der Erfolg der Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit vereitelt wird oder sonst nicht eintritt und aufgrund dessen ein Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt. Dem Auftragnehmer steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber gestattet hat, die Angebote weiterzugeben und aufgrund dessen ein Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe des Angebots bleibt hiervon unberührt.Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers in Textform annimmt oder ein schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien geschlossen wird. Sofern ein schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien geschlossen wird, kommt dieser erst zustande, wenn der Auftraggeber mit seiner Unterschrift verbindlich erklärt, den Auftrag an den Auftragnehmer erteilen zu wollen.

§ 3 Widerrufsrecht

Ist der Auftraggeber Verbraucher, steht dem Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers.

§ 4 Pflichten der Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren.

§ 5 Verschwiegenheit

Die Parteien sind verpflichtet, hinsichtlich der im Rahmen dieses Auftrages erlangten Kenntnisse über das Immobilienobjekt Verschwiegenheit zu bewahren.

§ 6 Haftung

Die Angaben und Auskünfte beruhen auf den Informationen und Mitteilungen Dritter. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für die Bonität der nachgewiesenen Interessenten. Hinsichtlich der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Satz 1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

§ 7 Provision

Der Auftraggeber verpflichtet sich an den Auftragnehmer eine Provision inklusive der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Die Höhe der Provision wird gesondert in den Angeboten bzw. Maklerverträgen des Auftragnehmers angegeben. Der Provisionsanspruch des Auftragnehmers ist entstanden und fällig mit Abschluss des vollwirksamen Hauptvertrages mit dem von dem Auftragnehmer nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner. Die Vermittlungstätigkeit des Auftragnehmers gilt auch dann als ursächlich oder mitursächlich, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklerauftrags, aber aufgrund der Tätigkeit des Auftragnehmers zustande kommt. Die Parteien wissen, dass im Anwendungsbereich des § 656d BGB die zusätzliche gesetzliche Fälligkeitsvoraussetzung des § 656d Abs. 1 S. 2 BGB gilt.

§ 8 Geldwäscheprävention

Der Auftragnehmer ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 3 GwG dazu verpflichtet, bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit den allgemeinen Identifizierungspflichten des § 2 Abs. 1 Nr. 14, Abs. 2 auch i.V.m. Abs. 3 GwG nachzukommen.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss. Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist wird in den Angeboten angegeben bzw. gesondert individuell zwischen den Parteien vereinbart. Jede Vertragspartei hat das Recht den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer die Interessenwahrnehmung für den Auftraggeber trotz Abmahnung wesentlich vernachlässigt oder der Auftraggeber trotz Abmahnung die Alleinauftragsbindung verletzt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schrift oder der Textform (per Brief oder E-Mail).

§ 10 Verbraucherstreitschlichtung

Für Verbraucher gilt: Die Europäische Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen (Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen), an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle/Universalschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 11 Schlussbestimmungen

Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Der Auftragnehmer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Auftraggebers anzurufen.